Reiki-Behandlung unter Hypnose
Stefanie 13. Februar 2010
Reiki und Hypnose können sehr wirkungsvoll miteinander kombiniert werden.
Besonders Heilhypnosen (nur in Zusammenarbeit und mit dem Einverständnis des Arztes, Zahnarztes oder Therapeuten!) werden mit dem zusätzlichen Energieschub einer Reikibehandlung optimal unterstützt.
Sehr wirkungsvoll hat sich eine Kombination aus Reiki, Reinigungshypnose und hypnotischer Suggestionssetzung bei Burn Out, Depressiver Stimmung und Stress erwiesen. Hier wird auf allen Ebenen gearbeitet:
Reiki sorgt für neue, positive Energie; eine innerlich reinigende Hypnose baut Altlasten ab und die individuell erarbeiteten Suggestionen stärken mental und wirken vorbeugend.
Bei ärztlichen oder zahnärztlichen Operationen oder kosmetischen Eingriffen (Faltenunterspritzung, Permanent MakeUp, Tattoos etc.) kann die hypnotische Schmerzlosigkeit mit einer anschliessenden Reikibehandlung und entsprechenden Suggestionen den Heilungsprozeß optimal fördern. Weniger Schwellung, bessere Wundheilung, weniger Einblutungen (blaue Flecken) sind die gewünschte Folge.
Was genau Reiki ist. Woher Reiki kommt und wie Reiki wirkt, erfahren Sie ausführlich beschrieben auf meiner Homepage: www.reiki-altdorf.de – gerne beantworte ich hier auch Ihre Fragen zu Reiki und Hypnose, oder Sie vereinbaren einen unverbindlichen, persönlichen Beratungstermin in meiner Hypnose-Praxis in Altdorf Mittelfranken. Als Hypnotiseurin und Reiki-Praktizierende liege ich in guter Erreichbarkeit (max. 30 Minuten Fahrtzeit) für Klienten aus den Gebieten in und um Feucht, Nürnberg, Neumarkt, Lauf a.d.Peg, Fürth und Erlangen.
!!! WICHTIGER RECHTSHINWEIS: !!!
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass meine Tätigkeit nicht die eines Arztes oder Psychologen ersetzt! Meine Tätigkeit als Hypnotiseurin grenzt sich grundlegend von der Tätigkeit des Arztes, Psychotherapeuten oder des Heilpraktikers ab, indem keine Diagnosen gestellt oder Medikamente verabreicht werden. Es werden von mir keine Leiden mit medizinischer, bzw. psychologischer Erfordernis oder Hintergrund behandelt. Sollten Sie sich zur Zeit wegen irgendeines Leidens in medizinischer bzw. (psycho-)therapeutischer Behandlung befinden, so unterbrechen Sie diese auf keinen Fall!
Am 02. März 2004 hat des Bundesverfassungsgericht (AZ: 113vR 784 / 03) entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.
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