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kostenlose Beratung unverbindliches Vorgespräch - Rückführung in Hypnose Rauchentwöhnung Reinkarnationshypnose Gewichtsreduktion in Hypnose Zahnarzthypnose

 
Was kostet Hypnose
(c) mariOn-Posch - pixelio.de
:: WAS KOSTET MICH EINE BERATUNG ODER SITZUNG? ::
"Erkenne, wo du stehst, wo du hinwillst. Mach deinen Plan. Und dann geh!" (unbekannt)

Ein persönliches Erstgespräch zum Kennenlernen und zur Beratung über meine Möglichkeiten in Bezug auf Ihr individuelles Problem, oder Wunsch ist vorab immer kostenlos und unverbindlich möglich (Dauer max. 30 Minuten)!

Eine Aussage zur Sitzungsdauer und -häufigkeit und somit zu den voraussichtlich anfallenden Behandlungskosten kann ich in der Regel auch bereits im Vorgespräch geben.

Bitte erfragen Sie hierfür einfach einen Termin zum Vorgespräch, per E-Mail an mail.lehnert [ät] gmx.de, gerne mit kurzer Angabe Ihrer Thematik.

Ich bitte um Verständnis, dass ich telefonisch aktuell nicht erreichbar bin.

Die angegebenen Preise für Hypnose- und Therapiesitzungen berechnen sich nach Zeitaufwand (s.u.), es handelt sich hier jeweils um volle 60 Minuten pro Stunde (keine Therapiestunden von 50 Minuten), inklusive Steuern.

Um Kosten zu sparen können meine Klienten auf Wunsch eine individuell besprochene Audio-Aufnahme mit den persönlichen Ziel-Suggestionen zur Selbsthypnose in MP3 Format für die Arbeit zu Hause, zum Preis von 50,- bis 100,- Euro (je Zeitaufwand), von mir erwerben.

Sie können bei Ihrer privaten Krankenkasse (bezüglich ggf. Zuschuß von Heilpraktikerbehandlung) meine Rechnung selbst einreichen. Ich rechne jedoch nicht direkt mit Privaten Krankenkassen ab. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen oder bezuschußen meine Behandlungen leider nicht.


Individuelle Hypnosesitzungen (Thema unabhängig):

30 Minuten EUR 70,-
60 Minuten EUR 135,-
90 Minuten EUR 200,-
120 Minuten EUR 260,-
Kurze (z.B. telefonische) Beratung (auch Sprachnachricht/Voicecall) jede angefangene Viertelstunde EUR 35,-

- Flexible Termine nach Vereinbarung. Bitte beachten!: Termine sind verbindlich! Bei Nichteinhaltung ohne rechtzeitige Absage (min. 48 Std. vorher) erlaube ich mir, einen vollen Stundensatz in Höhe von EUR 135,- zu berechnen.
- Diskretion und Verschwiegenheit sind selbstverständlich

Hinweis: Ihr Arbeitgeber darf Ihnen seit 2009 jährlich einen Betrag von bis zu EUR 500,- zu gesundheitsfördernden Leistungen, wie z.B. für Stressreduktion und Rauchentwöhnung, steuerfrei zuschiessen. Auch manche Krankenkassen zahlen gelegentlich Zuschüsse bei erfolgreicher Rauchentwöhnung oder Gewichtsreduktion!

Am 02. März 2004 hat des Bundesverfassungsgericht (AZ: 113vR 784 / 03) entschieden: Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis.